Die Pflicht zur Nachsuche ist gesetzlich verankert und seit 2002 genießt sie sowohl Tierschutz- als auch Verfassungsrang.
Schweißhundearbeit ist Dienst am Wild und ist Dienst für die Jagd. – Darum darf es diesbezüglich unter den Schweißhundeführern kein Konkurrenzdenken geben!
Bei der Unteren Jagdbehörde als „anerkannte Nachsuchenführer für Sachsen- Anhalt“ eingetragene Schweißhundeführer dürfen mit der Waffe revierübergreifend krankes Wild nachsuchen.
Folgende Nachsuchegespanne haben sich zu einer Schweißhundegruppe im Bördekreis zusammengeschlossen und stehen mit ihren Schweißhunden für alle Jäger in Bereitschaft.
Terminabsprachen können auch zu sehr früher/ später Tageszeit getätigt werden, um die Nachsuche frühzeitig zu organisieren.